In der jüngeren Vergangenheit wurden dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen mehrere Fälle bekannt, in denen sich die Reichsbürgergruppierung „Internationale Organisation Völkerrecht“ (IOV) mit Schreiben an verschiedene Behörden wendete.
Der Inhalt dieser Schreiben ist hierbei immer ähnlich. Die Gruppierung gibt vor, eine „nichtstaatliche, nicht-gewerkschaftliche und unparteiische Organisation im Bereich des humanitären Völkerrechts“ zu sein. Die Hauptaufgabe der Gruppierung bestünde darin, die Einhaltung des Völkerrechts zu überwachen und Behörden in diesem Bereich zu schulen. Es wird durch die Gruppierung zudem auf eine Korrespondenz mit Verfassungsschutz- und Polizeibehörden hingewiesen. Anschließend wird der Behörde durch eine pseudojuristische Argumentation vorgeworfen, in ihrem Handeln gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie gegen das gültige Völkerrecht zu verstoßen. Für diesen Verstoß müsse gemäß der Genfer Konventionen eine Entschädigung geleistet werden.
Bei der Gruppierung IOV handelt es sich um eine Abspaltung der Gruppierung „Amt für Menschenrecht“, welche ebenfalls der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zuzurechnen ist.
Die Gruppierung „Amt für Menschenrecht“ agiert bundesweit. Sie tritt unter wechselnden Bezeichnungen wie „Internationales Zentrum für Menschenrechte“, „Gerichtshof der Menschen“ oder „Akademie für Menschenrechte“ auf. Die Gruppierung leugnet die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und diffamiert diese als „faschistischen Unrechtsstaat“ und „Firma“. Die gültigen Gesetze werden nicht anerkannt und als ungültig dargestellt, da diese angeblich „Menschenrechte“ verletzen würden.
Ende 2023 spaltete sich die IOV von der Gruppierung „Amt für Menschenrecht“ ab. Es ist aber ersichtlich, dass die IOV ähnliche Ideologiemerkmale wie das „Amt für Menschenrechte“ aufweist. So wird beispielsweise in einem Vorstellungsvideo der Gruppierung davon gesprochen, dass die Gruppierung den Menschen „den Weg in die Freiheit“ zeigen wolle. Die BRD wird in diesem Zusammenhang als „Irrenhaus“ bezeichnet. Die Gruppierung wolle Menschenrechte sowie das Völkerrecht verbreiten. Diese Aussage impliziert, dass die in der BRD gültigen Gesetze nicht anerkannt werden. Auch das für die Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ typische Narrativ, dass die BRD weiterhin Besatzungsgebiet sei, wird durch die Gruppierung vertreten. Wie auch das „Amt für Menschenrecht“ gibt die IOV vor, eine behördenähnliche Organisation zu sein.
Was können Sie tun?
Sollte Ihre Behörde ein derartiges Schreiben erhalten, sollte entgegen der Aufforderung der Gruppierung nicht darauf geantwortet werden. Auch den Behauptungen, dass die Gruppierung in Kontakt mit Sicherheitsbehörden stehe oder durch das Auswärtige Amt anerkannt sei, sollten Sie kein Glauben geschenken. Stattdessen nehmen Sie bitte Kontakt mit den Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz und Polizei) auf, um den Eingang zu prüfen.
Stand: 09.01.2025